58+ Muss Der Vermieter Den Garten Einzäunen, Ein zaun ist nicht
Written by Svenja Groß Feb 09, 2025 · 7 min read
Liguster oder eiben einpflanzen die sich für eine hecke eignen. Ein zaun ist nicht unbedingt erforderlich.
Muss Der Vermieter Den Garten Einzäunen. Die gartenmitbenutzung ist teil der mietsache und der vermieter hat zu gewährleisten, dass der mieter den garten bestimmungsgemäß gebrauchen kann. Er legte wert darauf, dass seine exfrau (wohnt im ersten stock) keine arbeiten im garten verrichten will, sie hätte die schnauze voll davon. Man könnte auch an der grenze pflanzen wie z.b. Ohne genehmigung des vermieters könnt ihr auch keinen zaun setzen. Und du hast keine möglichkeit den zaun wieder herzurichten? Ein zaun ist nicht unbedingt erforderlich. Liguster oder eiben einpflanzen die sich für eine hecke eignen.
Ein zaun ist nicht unbedingt erforderlich. Man könnte auch an der grenze pflanzen wie z.b. Allerdings kann der mieter nur das einfordern, was er bereits beim einzug vorfand. Ohne genehmigung des vermieters könnt ihr auch keinen zaun setzen. Das kann ein nutzgarten, ein naturgarten oder ein ziergarten sein. Sie wurde fündig und wir zogen in die wohnung ein, unter der bedingung den hiintern gartenbereich (vordergarten liegt zur strasse hin) abzäunen zu können.
Wenn Bei Der Anmietung Also Kein Zaun Vorhanden War, Dann Muss Sich Der Vermieter Auch Nicht An Den Kosten Beteiligen.
Muss der vermieter den garten einzäunen. Das kann ein nutzgarten, ein naturgarten oder ein ziergarten sein. Sie wurde fündig und wir zogen in die wohnung ein, unter der bedingung den hiintern gartenbereich (vordergarten liegt zur strasse hin) abzäunen zu können. Ohne genehmigung des vermieters könnt ihr auch keinen zaun setzen. Man könnte auch an der grenze pflanzen wie z.b. Wenn bei der anmietung also kein zaun vorhanden war, dann muss sich der vermieter auch nicht an den kosten beteiligen.
Liguster oder eiben einpflanzen die sich für eine hecke eignen. Ein zaun ist nicht unbedingt erforderlich. Dieser bedingung wurde vom vermieter zugestimmt. Der vermieter muß den zaun nicht erneuern, einzäunung ist freiwillig. Allerdings kann der mieter nur das einfordern, was er bereits beim einzug vorfand.
Die gartenmitbenutzung ist teil der mietsache und der vermieter hat zu gewährleisten, dass der mieter den garten bestimmungsgemäß gebrauchen kann. Er legte wert darauf, dass seine exfrau (wohnt im ersten stock) keine arbeiten im garten verrichten will, sie hätte die schnauze voll davon. Und du hast keine möglichkeit den zaun wieder herzurichten?